allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen

1.    Allgemeiner Teil

1.1.           Geltung der Bedingungen

Alle Leistungen der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden. Faxschreiben und Emails werden als Zustellungen anerkannt.

1.2.           Haftung

Haftungsansprüche sind sowohl gegen die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) haftet gegenüber Kaufleuten nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Die Haftung der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dem Mieter obliegt die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und deren Summe. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für fremde Gegenstände die bei der Rückgabe der Mietsache oder mit diesen in den Besitz der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) gelangt sind. Der Mieter hat den Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freizustellen, die aus derartigen Verlusten oder Schäden gegen die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) geltend gemacht werden.

1.3.           Zahlung

Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen zu erheben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten aufgrund der schriftlichen Arbeitsnachweise bzw. Lieferscheine sowie Kilometerabrechnungen.

Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, bei einer, vom Kunden zu vertretenden, nicht rechtzeitigen Zahlung den Aufbau bis zum Eintreffen der Zahlung zu unterbrechen, das Benutzen des bereits gelieferten oder bereits aufgebauten Materials zu untersagen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Sollte es durch die dabei auftretenden Verzögerungen dazu kommen, dass die Auftragserbringung nicht mehr in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig möglich ist, so berechtigt dies den Kunden keinesfalls zur Minderung, sondern es steht der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) die volle Auftragssumme als Bezahlung zu. Durch diese Verzögerung entstandene Folgeschäden gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso entstehende Mehrkosten und Zinsen.

Rechnungen der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, ihre Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung abzutreten.

1.4.           Umsatzsteuer

Sollte die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) einen Umsatz irrtümlich als nicht steuerbar bzw. steuerfrei behandeln, obwohl der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt, kann die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer auch nachträglich vom Kunden verlangen, sobald von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) hierüber eine berichtigte Rechnung ausgestellt worden ist.

1.5.           Reisekosten

Reisekosten und Spesen, die der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Kunden, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, gesondert zu erstatten.

1.6.           Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, bedarf dies der Schriftform. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) eingeht. Der Kunde trägt dann in jedem Fall die bis dahin entstandenen Planungs- und Vorbereitungskosten.

Bei kurzfristigen Absagen fallen außerdem Stornokosten in Höhe von:

  • 30% des Auftragswertes bei Stornierung ab 14 Arbeitstagen vor Aufbaubeginn bzw. Mietbeginn
  • 50% der Auftragswertes bei Stornierung ab 7 Arbeitstagen vor Aufbaubeginn bzw. Mietbeginn
  • 80% des Auftragswertes bei Stornierung ab 3 Arbeitstagen vor Aufbaubeginn bzw. Mietbeginn
  • 100% der Auftragswertes bei Stornierung ab dem ersten Aufbautag bzw. Miettag

Darüber hinaus trägt er die Kosten für bestellte Waren vollständig, falls diese von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) nicht mehr abbestellt, zurückgegeben oder anderweitig verwertet werden können.

1.7.           Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) berechtigt die weitere Nutzung der Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und deren Rückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, falls Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.

1.8.           Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das Gericht am Sitz der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) in Weilheim i. OB zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

1.9.            Zusätzliche Bedingungen beim Betrieb von Beschallungsanlagen

Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren.

Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten der doubleUS UG (haftungsbeschränkt), den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit dies nicht im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weisen wir darauf hin, dass diverse vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind.

2.    Werkverträge / Dienstleistungen

2.1.           Pflichten des Kunden/Auftraggebers

Der Kunde ist verpflichtet, die genaue Zeit, den genauen Ort, die genaue Dauer sowie alle anderen relevanten Informationen zur Auftragsausführung rechtzeitig, schriftlich mitzuteilen.

Der Veranstaltungsort muss für die Dauer der Auftragsdurchführung allen Mitarbeitern der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

Sollten weitere Dienstleister zur Leistungserbringung beauftragt sein, auf die die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) zur Durchführung angewiesen ist, müssen die entsprechenden Ansprechpartner und deren Kontaktdaten zur Verfügung stehen.

2.2.           Geeigneter Aufbauort

Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) schuldet daher die Erbringung der Leistung nur bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse.

Der Kunde hat die Eignung des Aufbauorts und des Anlieferwegs für von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.3.           Rechte auf dargestellte Inhalte, Filme, Musik und Software

Der Kunde hat alle Musik-, Film- und Abbildungsrechte oder Lizenzen für die auf seiner Veranstaltung verwendeten Inhalte (z.B. GEMA, Rundfunkgebühren, Software) zu erwerben. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) und deren Mitarbeiter sind von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren.

2.4.           Angebote und Unterlagen

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) vom Kunden weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind alle ausgehändigten Unterlagen einschließlich ihrer Kopien unverzüglich an die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) zurückzugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.

2.5.           Subunternehmer

Es ist der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

2.6.           Abnahme durch den Kunden

Die Abnahme hat so zu erfolgen, dass Nachbesserungen möglich sind.

2.7.           Versicherung und Schadenfall

Der Kunde verpflichtet sich eine ausreichende Versicherung für den Zeitraum der Veranstaltung abzuschließen. Diese Versicherung schließt insbesondere die Risiken der Zerstörung, des Vandalismus und des Verlustes z.B. durch Diebstahl oder Unterschlagung ein. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die Versicherungsprämie rechtzeitig zu bezahlen. Sollte der Versicherer eine Bewachung verlangen, so ist dies vom Kunden auf seine Kosten zu stellen. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) kann, den Nachweis dieser Versicherung verlangen und die Auftragsdurchführung davon abhängig machen.

3.    Zur Miete überlassene Geräte

3.1.           Abhol- und Rücklieferungszeiten

Die Abholung und Rücklieferung der Mietsachen erfolgt, falls nicht anderes vereinbart wurde, bis 12 Uhr am ersten, bzw., letzten Miettag.

3.2.           Übergabe der Mietware

Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der Geräte und des Zubehörs von deren Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen müssen schriftlich festgehalten werden

3.3.           Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Hinweise der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal auf- und abgebaut und bedient werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

3.4.           Haftung

Für Geräte, insbesondere bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, mutwilliger Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschäden vom Zeitpunkt der Übernahme an, bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) haftet der Mieter bis zur Höhe des Neuwertes bzw. Wiederbeschaffungswerts der gemieteten Geräte.

Während der Mietdauer auftretende Schäden müssen sofort gemeldet und schriftlich und ggf. mit Fotos dokumentiert werden. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen der doubleUS UG (haftungsbeschränkt).

3.5.           Mitgelieferte Software

Die mitgelieferte Software darf ausschließlich gemäß den Bedingungen des Lizenzinhabers genutzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vertragswidriger Gebrauch der Software ausgeschlossen ist. Die missbräuchliche Nutzung der Software kann Schadenersatzansprüche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Höhe zur Folge haben.

3.6.           Datensicherung

Es ist alleinige Pflicht des Kunden für eine ausreichende Sicherung der Daten zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch, wenn mitgelieferte oder fremde Software installiert ist. Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Daten.

3.7.           Barkaution

Die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe vom Mieter zu verlangen. Die Barkaution ist von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen.

3.8.           Zugriff Dritter

Der Kunde ist verpflichtet, die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich, unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen, zu benachrichtigen, falls Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme, aufgrund sonstiger Rechte oder auch unbefugt Rechte an den Mietgegenständen geltend machen oder Gegenstände befugt oder unbefugt in Besitz nehmen. Der Kunde hat Dritte unverzüglich auf das Eigentum der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) hinzuweisen und sich über den Hinweis eine Bestätigung in schriftlicher Form einzuholen. Die Kosten zur Abwehr derartiger Eingriffe, hat der Kunde zu tragen.

3.9.           Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung, Rückgabe

Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.

Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) der Mietvertrag nicht.

3.10.       Entschädigung bei verspäteter Rückgabe, Vertragsstrafe

Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht der doubleUS UG (haftungsbeschränkt), einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) verantwortlich.

3.11.       Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu.

4.    Verkauf

4.1.           Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der doubleUS UG (haftungsbeschränkt).

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der doubleUS UG (haftungsbeschränkt) aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in Zukunft zustehen, behält sich die doubleUS UG (haftungsbeschränkt) das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

4.2.           Liefer- oder Abholtermine

Alle genannten Liefer- oder Abholtermine gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware, es sei denn sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.